Die Lösung (Teil2)
Es wurde festgestellt, dass es für einen Politiker schwer ist zu entscheiden, ob die Massen auf der Strasse nun nachzugeben ist oder nicht. Besonders bei kontroversen Themen ist dies problematisch und kann zu schweren Konflikten führen.
Eine gute Lösung bietet die (halb-) direkte Demokratie. Sie wird in der Schweiz als ein akzeptiertes Mittel seit knapp 100 Jahren angewandt.
Bevor ich mich an allerdings mit diesem beschäftige, ist es notwendig eine Unterscheidung vorzunehmen, die so v.a. in der deutschen Öffentlichkeit leider fast nie gemacht wird und notwendig ist, wenn man sich ernsthaft mit dem Thema direkte Demokratie auseinandersetzen will:
Es gibt einen entscheidenden Unterschiede zwischen dem Plebiszit und der direkten Demokratie.
Das Plebiszit wird iniziert von der Politik, meist von politischen Führern, die sich auf diese Weise Legitimation für ihre politischen Projekte verschaffen wollen. Plebiszite werden daher vor allem auch dann ergriffen, wenn man meint zu gewinnen oder wenn man nach außen hin eine Ausrede benötigt um ein Abkommen mit Ausland nicht einhalten zu müssen.
Etwas anderes sind direkt demokratische Teilnahmerechte, deren Einsatz eben nicht “von oben” ausgelöst wird sondern “von unten” von Teilen der Bevölkerung.
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz zwei Mittel mit denen die sog. Stimmbürger auf die Politik direkt Einfluss nehmen können (daneben gibt es auch noch ein Reihe andere Verfahren, die auf kantonaler Ebene angewandt werden)*.
1) Das Referendum
Das Referendum kommt dann zu Anwendung, wenn im Parlament ein Gesetz erlassen wird und im Nachgang(innerhalb von 100 Tagen) 50.000 Stimmbürger (Bürger, die das Recht haben an einer Abstimmung teilzunehmen) durch ihre Unterschrift fordern, über das Gesetz noch einmal durch das Volk abstimmen zu lassen. Acht Kantone können diese Forderung ebenfalls stellen.
Wenn in der folgenden Abstimmung die Mehrheit der Bürger gegen die Gesetzesänderung stimmen, wird es nicht erlassen.
2) Die Volksinitiative
Aufgrund einer Besonderheit des Schweizer Verfassungsrecht können die Bürger durch eine Initiative nur die Änderung der Schweizer Bundesverfassung verfügen.
Wenn es nach Einreichen eines Initiativtextes innerhalb von 18 Monaten gelingt 100.000 Unterschriften zu sammeln, dann kommt die Initiative vor das Volk. Eine rechtliche Prüfung von Initiativen existiert nur insofern, dass das Parlament (sic!) die Verträglichkeit mit dem internationalen (zwingenden) Völkerrecht prüft. Wobei die Auslegung allgemein hier eher restriktiv ist d.h. im Zweifel für die Initiative.
Diese Verfahren haben in der Schweiz zu einem intensiven Beteiligungsverfahren geführt, die viele Interessengruppen bereits früh in den Gesetzgebungprozess einbinden.
Im Fall von S21 hätten diese Mittel konkret bedeutet, dass auf kommunaler Ebene neben den normalen Einspruchsmöglichkeiten auch die Option des Referendums auf die Beschlussfassung des zuständigen legislativen Körperschaften bestanden hätte. Damit hätte es Möglichkeit gegeben, das Meinungsbild innerhalb der Bevölkerung abzubilden, wie es in der Realität tatsächlich besteht. Außerdem führt ein solches nachträgliches Mittel dazu, dass sich die zuständigen Institutionen bereits im Vorfeld bemühen, die betroffenen Gruppen einzubinden, um eine nachträgliche Verhinderung eines Projekt zu vermeiden. Darüber hinaus macht das Verfahren für die beteiligten Politiker transparent, wie die Mehrheitsverhältnisse in der Bevölkerung tatsächlich sind. Sie entziehen lautem Prozess auf der Straße evtl. auch Legitimität, wenn sich dessen Positionen nicht als Mehrheitsfähig erweisen. Zu marginale Meinungen werden von Anfang an durch die Unterschriftenhürde blockiert. In jedem Fall werden Stimmungen in der Bevölkerung viel direkter auf die legislative Ebene übertragen und die Bürger direkt in die Entscheidungsfindung eingebunden. Hier liegt auch die Möglichkeit sich unabhängig von Parteien für politische Ziele zu engagieren. Was dem Zeitgeist entsprechen dürfte.
Von den deutschen Parteien ist die SPD, die Partei, die sich derzeit am stärksten zu der Einführung von direkt Demokratischen Mitteln bekennt.
Aber man hört doch so viel über die Abstimmungen in der Schweiz und die Ergebnisse gefallen mir nicht!
Es ist in der Tat so, dass es in der Schweiz immer wieder zu umstrittenen Ergebnissen kommt. So wurde eine höchst problematische Abschiebungsinitiative beschlossen. Ebenfalls durch Volksentscheid wurde eine Asylrecht in Kraft gesetzt, dass nach Meinung vieler Juristen dem Völkerrecht widerspricht. Am prominentesten ist natürlich das Minarettverbot.
Das Problem ist, dass die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, wie sie in Deutschland (aber zB auch in den USA) eine lange Tradition und Legitimation hat (das Bundesverfassungsgericht ist in Deutschland die Institution, der die Bürger das höchste Vertrauen entgegenbringen, es gilt als neutral und seine Entscheidungen sollen meist den Interessen des Bürger im Gegensatz zu der Politik entsprechen. Die BVerfG legt einen großen Wert auf die Einhaltung von Grundrechten, wie sie im GG garantiert werden und hat seine Prinzipientreue durch wiederholte Entscheidungen immer wieder unter Beweiß gestellt).
In der Schweiz gibt es aber 1) ein nicht vollständig geklärtes Verhältnis zwischen dem internationalen Menschenrecht und Verfassungsrecht und 2) existiert eine Verfassungsgerichtsbarkeit nicht in einer mit der deutschen Tradition vergleichbaren Form.
Es sind also zwei Aspekte zu bedenken. Das Referendum kann als direkt demokratisches Mittel vielleicht nervig sein für diejenigen, die ein Projekt verwirklichen wollen, sie kann aber allein Verneinen und nicht etwas erschaffen, was vielleicht bestimmen Grundrechten widerspricht.
Es spricht nichts dagegen, eine verstärkte Einführung von direktdemokratischen Mitteln in Deutschland mit der deutschen Tradition der Verfassungsgerichtsbarkeit zu kombinieren. Eine solche Verfassungsgerichtsbarkeit kann die Unterdrückung von Minderheiten durch eine Mehrheit verhindern und die Einhaltung von Grundrechten auch durch die Volksgesetzgebung garantieren. Möglich ist dies durch eine frühe Prüfung von Initiativtexten durch das Verfassungsgericht, das bestimmte Initiativen nicht zur Abstimmung zulässt.
Ein wichtiger Grund für das Plädoyer für direkt Demokratie ist, dass der Bürger viel direkter in die legislative Politik eingebunden wird und viel direkter Einfluss Erhält. Es mach ihn aber auch verantwortlich für legislative Entscheidungen. Dies führt dazu, dass sich die Bürger mindestens oberflächlich mit den Inhalten beschäftigen und die Verantwortung eben nicht einfach auf “auf die Politik” abschieben können. Derzeit ist es eine Mode, die Politik nicht nur für jede schlecht Entwicklung verantwortlich zu machen, sondern dies auch noch unabhängig vom Handeln oder eben nicht handeln zu tun. Politik macht es immer falsch. Wenn sie sich einem Gegenstand annimmt und wenn sie es nicht tut. In der direkt Demokratie hat der Bürger jederzeit die Möglichkeit sich einzumischen, vorausgesetzt, dass er genügend Menschen findet, die seiner Meinung sind.
Der Politiker wird außerdem aus der Zwickmühle entbunden entweder (populistisch) nach Umfragen zu regieren oder (undemokratische) Führung zu beweisen. Einzig für die Presse wird es schwerer, denn nur muss sie klarer Position beziehen. Ein Einschlagen, jeweils aus der einen oder aus der anderen Richtung, je nachdem, wer oder was eben gerade nicht beachtet wurde, ist dann nicht mehr möglich.
Schlussendlich, wird die Politik vielleicht nicht besser; dass sie heute aber in den Parlamenten nicht besser ist, darauf können sich die meisten Menschen einigen. Die Legitimation steigt in jedem Fall.
*Darstellung ist ein bisschen verkürzt